Tilgung
Glossar: Tilgung
Eine Tilgung bezeichnet die vertraglich festgesetzte Rückzahlung eines Darlehens. Bei einer Immobilienfinanzierung wird der Kreditbetrag in regelmäßigen Raten, den sogenannten Tilgungsraten, zurückgezahlt. Dabei erfolgt die Tilgung in Teilbeträgen, die über die Laufzeit des Darlehens gleichmäßig oder auch in verschiedenen Stufen abbezahlt werden.
Die Tilgung ist ein wesentlicher Bestandteil eines Darlehensvertrags, da sie dazu dient, die Schuldlast des Kreditnehmers abzubauen und den Kredit letztendlich komplett zu begleichen. Die Tilgungsraten setzen sich aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil zusammen. Während der Tilgungsanteil direkt zur Verringerung des Kreditbetrags beiträgt, dient der Zinsanteil als Entgelt für die Kapitalüberlassung durch den Kreditgeber.
Die Höhe der Tilgung kann bei der Kreditaufnahme individuell vereinbart werden. Sie kann von der Bonität des Kreditnehmers, der gewählten Zinsbindung und anderen Faktoren abhängen. Üblicherweise wird die Tilgung in Prozent des Darlehensbetrags angegeben, zum Beispiel 1 %, 2 % oder 3 %.
Beispiel: Ein Kreditnehmer nimmt ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro mit einer vereinbarten Tilgung von 2 % auf. Das bedeutet, dass er monatlich eine Tilgungsrate von 2 % von 200.000 Euro, also 4.000 Euro, zurückzahlt. Die restliche Tilgungsschuld reduziert sich dadurch auf 196.000 Euro. In den folgenden Monaten wird der Tilgungsanteil entsprechend berechnet und die Schuldlast des Kreditnehmers verringert sich kontinuierlich, bis der Kredit vollständig getilgt ist.
Die Tilgung ist ein wesentlicher Bestandteil eines Darlehensvertrags, da sie dazu dient, die Schuldlast des Kreditnehmers abzubauen und den Kredit letztendlich komplett zu begleichen. Die Tilgungsraten setzen sich aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil zusammen. Während der Tilgungsanteil direkt zur Verringerung des Kreditbetrags beiträgt, dient der Zinsanteil als Entgelt für die Kapitalüberlassung durch den Kreditgeber.
Die Höhe der Tilgung kann bei der Kreditaufnahme individuell vereinbart werden. Sie kann von der Bonität des Kreditnehmers, der gewählten Zinsbindung und anderen Faktoren abhängen. Üblicherweise wird die Tilgung in Prozent des Darlehensbetrags angegeben, zum Beispiel 1 %, 2 % oder 3 %.
Beispiel: Ein Kreditnehmer nimmt ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro mit einer vereinbarten Tilgung von 2 % auf. Das bedeutet, dass er monatlich eine Tilgungsrate von 2 % von 200.000 Euro, also 4.000 Euro, zurückzahlt. Die restliche Tilgungsschuld reduziert sich dadurch auf 196.000 Euro. In den folgenden Monaten wird der Tilgungsanteil entsprechend berechnet und die Schuldlast des Kreditnehmers verringert sich kontinuierlich, bis der Kredit vollständig getilgt ist.
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