Nachlassimmobilie


Glossar: Nachlassimmobilie

Eine Nachlassimmobilie ist eine Immobilie, die nach dem Tod des Eigentümers Teil des Nachlasses wird und somit auf die Erben übergeht. Dabei kann es sich um ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder andere Immobilien handeln, die der Verstorbene zu Lebzeiten besaß.

Im Falle eines Todesfalls müssen die Erben den Nachlass des Verstorbenen regeln. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit den Immobilien, die der Verstorbene besaß. Die Nachlassimmobilie kann entweder durch Testament oder gesetzliche Erbfolge an die Erben übergehen. Die Erben können die Immobilie anschließend gemeinschaftlich nutzen oder entscheiden, sie zu verkaufen.

Bei einer Nachlassimmobilie kann es verschiedene Szenarien geben: Die Erben können sich einigen, die Immobilie gemeinsam zu nutzen, beispielsweise als Ferienhaus oder zur Vermietung. Alternativ kann die Nachlassimmobilie auch verkauft werden, um den Erlös unter den Erben aufzuteilen.

Beispiel: Ein Mann ist verstorben und hinterlässt seinen beiden Kindern eine Eigentumswohnung in Nürnberg als Nachlassimmobilie. Die Kinder sind nun die Erben und müssen den Nachlass des Vaters regeln. Sie haben die Option, die Wohnung gemeinsam zu nutzen, sie zu vermieten oder zu verkaufen. Wenn sich die Geschwister nicht einig sind, kann es zu einer Teilungsversteigerung kommen, bei der die Immobilie zwangsweise verkauft wird und der Erlös unter den Erben aufgeteilt wird. Die Entscheidung darüber, was mit der Nachlassimmobilie geschehen soll, liegt bei den Erben, die in der Regel bestrebt sind, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
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