Immobilienrente
Die Rente aus der eigenen Immobilie - viel mehr als eine Leibrente
Eine Immobilie zu kaufen, war eine kluge Entscheidung! Dieselbe Immobilie dann im Alter wieder zu verrenten ist genial!
Seit über 30 Jahren wohnt Frau Wolf in ihrem Haus. Das Eigenheim ist längst abbezahlt, die Kinder schon lange aus dem Haus. Seit knapp fünf Jahren ist sie verwitwet. Seitdem muss sie sich jedoch finanziell stark einschränken, da die monatliche Rente einfach nicht ausreicht. Notwendige Reparaturen und Modernisierungen am eigenen Heim werden aufgeschoben, das Auto abgeschafft und an einen Urlaub ist schon lange nicht mehr zu denken. Ein Einzelschicksal?
Bemerkenswerte Zahlen
Es gibt deutschlandweit schätzungsweise mehr als 1 Million über 65-jährige mit selbstgenutztem Wohneigentum, die am Rande des Existenzminimums leben. Teilweise sogar darunter, trotz des zweifelsfrei vorhandenen Immobilen-Wertes. Da ein "alter Baum" sich aber bekanntermassen nicht verpflanzen lässt, kommt ein Auszug für die Betroffenen kaum in Frage. Was also ist zu tun?
Eine mögliche Lösung: Die Verrentung der selbstgenutzten Immobilie! Ob Rentenhypothek, Stiftungsrente, Umkehrdarlehen, Genossenschaftsrente oder der klassische Verkauf auf Rentenbasis (gegen Leib- oder Zeitrente): Eine Verrentung bietet zahlreiche Möglichkeiten und Lösungen.
Eine mögliche Lösung: Die Verrentung der selbstgenutzten Immobilie! Ob Rentenhypothek, Stiftungsrente, Umkehrdarlehen, Genossenschaftsrente oder der klassische Verkauf auf Rentenbasis (gegen Leib- oder Zeitrente): Eine Verrentung bietet zahlreiche Möglichkeiten und Lösungen.
Welche Objekte können verrentet werden?
Grundsätzlich erst einmal alle Objektarten, also EFHs, ZFHs, MFHs oder ETWs. Jedoch haben Käufer bzw. Investoren unterschiedliche Verrentungskriterien. So verrenten z.B. Wohnungsbaugenossenschaften nur Wohnimmobilien.
Wie hoch ist die Immobilienrente?
Die Höhe richtet sich nach dem Verzehrwert der Immobilie. Berechnungskriterien hierfür sind der Verkehrswert, der Mietwert, eventuelle Resthypotheken, Einmalzahlungen, der Sicherheitsabschlag sowie Alter und Geschlecht der Eigentümer.
Was passiert wenn der Käufer nicht zahlt?
Kurz gesagt: Das ist tatsächlich sogar das Beste was dem Verkäufer passieren kann! Kommt ein Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach verliert er den Anspruch auf die Immobilie. Die im Notarvertrag beurkundete „Rückfallklausel“ greift und die Immobilie fällt an den alten Eigentümer zurück. Dieser muss in der Regel nicht einmal die bereits erhaltenen Zahlungen zurückzahlen. Aufgrund dieser Vertragsbedingung sind Rückabwicklungen eine sehr seltene Ausnahme, da die Zahlungsmoral der Käufer von Monat zu Monat steigt.
Kann trotz Restschulden verrentet werden?
Ja! Resthypotheken können abgelöst werden und so die monatliche Liquidität der Verkäufer weiter verbessern.
Ihr Ansprechpartner

Peter Hegerich
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Eine Verrentung bietet zahlreiche Möglichkeiten und Lösungen
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