Maklervertrag


Glossar: Maklervertrag

Der Maklervertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen einem Immobilienmakler und seinem Auftraggeber. In diesem Vertrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Konditionen für die Zusammenarbeit festgelegt. Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen, die je nach Art der Beauftragung und den Interessen der Parteien unterschiedlich gestaltet sein können.

Einfacher Maklervertrag: Bei einem einfachen Maklervertrag beauftragt der Auftraggeber den Makler lediglich mit der Vermittlung einer Immobilie. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, weitere Makler parallel zu beauftragen oder die Immobilie auch selbst zu vermarkten. Der Makler erhält seine Provision nur, wenn er den Verkauf oder die Vermietung erfolgreich vermittelt.

Einfacher Alleinauftrag: Im einfachen Alleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber, ausschließlich den beauftragten Makler mit der Vermittlung der Immobilie zu beauftragen. Allerdings behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Immobilie selbst zu verkaufen oder weitere Makler hinzuzuziehen. Wenn der Makler den Verkauf oder die Vermietung erfolgreich vermittelt, erhält er seine Provision.

Qualifizierter Alleinauftrag: Beim qualifizierten Alleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber, ausschließlich den beauftragten Makler mit der Vermittlung der Immobilie zu beauftragen, und verzichtet darauf, die Immobilie selbst zu vermarkten oder weitere Makler einzuschalten. Der Makler hat somit ein Alleinvermarktungsrecht für einen bestimmten Zeitraum. Sollte der Verkauf oder die Vermietung innerhalb dieses Zeitraums durch den Makler oder den Auftraggeber erfolgreich vermittelt werden, erhält der Makler seine Provision.

Beispiel: Ein Hausbesitzer möchte sein Haus verkaufen und sucht die Unterstützung eines Maklers. Er entscheidet sich für einen einfachen Alleinauftrag und beauftragt einen Immobilienmakler aus Nürnberg. Der Makler vermarktet das Haus und findet einen passenden Käufer. Der Verkauf wird erfolgreich abgeschlossen, und der Makler erhält seine vereinbarte Provision gemäß dem einfachen Alleinauftrag. Während des Alleinauftrags hat der Hausbesitzer keine weiteren Makler eingeschaltet oder das Haus selbst angeboten.
Der Maklervertrag ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen einem Immobilienmakler und seinem Auftraggeber. Bei der Hegerich Immobilien GmbH, Ihrer zuverlässigen Immobilienfirma für München, legen wir großen Wert auf eine transparente und individuelle Vertragsgestaltung. Unser erfahrenes Team steht Ihnen nicht nur bei der Auswahl des für Sie passenden Maklervertrags, sei es ein einfacher Maklervertrag, ein einfacher Alleinauftrag oder ein qualifizierter Alleinauftrag, beratend zur Seite. Durch unsere fundierte Marktkenntnis und persönliche Betreuung garantieren wir, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden und Sie den optimalen Service erhalten.

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