Was ist eine Immobilie mit „Wohnrecht“ wert?

Wie alle Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs mindert ein Wohnrecht den Wert der Immobilie beim Verkauf. Natürlich ist ein Hausverkauf auch mit Wohnrecht möglich, allerdings ist es in der Praxis oft schwierig, denn in der Regel wollen Kaufinteressenten ein Haus zur freien Verfügung haben. Der Wert des Wohnrechts und damit die Wertminderung beim Verkauf ergibt sich aus der Miete, die dem (neuen) Eigentümer durch das Wohnrecht entgeht - und dass über den kompletten Zeitraum der durchschnittlichen Lebenserwartung des Wohnrechtinhabers zum Zeitpunkt der Berechnung. Gutachter ermitteln den Wert eines Wohnrechts nach einer komplexen Formel und unter Einbeziehung von Kapitalisierungs- und Dynamikzinssatz. Um einen Richtwert der Belastung zu erhalten, können Sie aber auch ganz einfach vorgehen: Multiplizieren Sie die Jahreskaltmiete der dem Wohnrechtinhaber zur Verfügung stehenden Fläche mit der sich aus Alter des Rechteinhabers und Lebenserwartung ergebenden Restnutzungszeit. So erhalten Sie grob den Barwert des Wohnrechts. Da das Wohnrecht ein persönliches Recht ist, das nicht übertragen oder verkauft werden kann und mit dem Tod des Rechteinhabers erlischt, kann der Kauf einer mit einem Wohnrecht belasteten Immobilie unter Umständen aber auch Potenzial für den Käufer bergen. So oder so hat ein Wohnrecht aber eine gewichtige Bedeutung beim Hausverkauf und Verkäufer und Käufer sind gut beraten, sorgfältig zu prüfen, abzuwägen und sich einen erfahrenen Immobilienexperten an die Seite zu holen. Wir von Hegerich Immobilien beraten Sie gerne!