Nach welchen Gesichtspunkten wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?

Das Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie ist gesetzlich geregelt. Die rechtlichen Grundlagen finden sich neben dem Baugesetzbuch (§ 194 BauGB) vor allem in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Laut dieser sind in Deutschland drei Methoden zur Verkehrswertermittlung zulässig: Das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Sie berücksichtigen alle Faktoren, die den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks beeinflussen können, wie zum Beispiel Lage oder Zustand der Immobilie. Dennoch weicht der Verkehrswert häufig drastisch vom zu erzielenden Verkaufspreis ab. Gerade in München sprechen wir derzeit eigentlich nur noch von „Liebhaberpreisen“. Denn wie heißt es so schön: Eine Immobilie ist letztlich so viel wert, wie ein anderer bereit ist dafür zu bezahlen. Auch die persönlichen Ziele des Verkäufers spielen eine enorme Rolle bei der Festlegung des richtigen Verkaufspreises: Handelt es sich um eine Kapitalanlage, die eine gewisse Rendite erzielen soll oder will der Verkäufer – zum Beispiel wegen einer Scheidung – vor allem schnell verkaufen. Wichtig für die individuelle Wertermittlung ist daher ein kompetenter und erfahrener Immobilienpartner. Wir von Hegerich Immobilien stehen Immobilienverkäufern mit Rat und Tat zu Seite.