Hegerich antwortet
Die Immo-Experten-Fragen
Ihre Fragen rund um das Thema "Immobilie"
Immobilien sind ein emotionales Thema, um das sich viele Mythen ranken. Es gibt sehr viele Unklarheiten sobald es um Verkauf, Kauf, Vermietung und Mieten geht. Peter Hegerich sieht sich als kompetenten Partner, der sein breit gefächertes Fachwissen seinen Kunden vorbehaltlos zur Verfügung stellt. Sie haben Fragen rund um das Thema Immobilien - allgemeine, spezielle, ungewöhnliche, einfache oder vertrackte? Hegerich antwortet.
Frage des Monats - November 2019
Wer haftet bei einem Immobilienverkauf bei versteckten Mängeln?
"Gekauft wie gesehen" oder besser "wie besichtigt". Viele Immobilienverkäufer glauben, dass sie sich mit dieser simplen Formel von allen Gewährleistungsansprüchen befreien. Doch so einfach ist es nicht. Denn auch wenn der vollständige Gewährleistungsausschluss beim Verkauf gebrauchter Immobilien völlig üblich ist, so ordnet § 444 BGB dennoch an, dass sich der Verkäufer dann nicht auf diesen Gewährleistungsausschluss berufen kann, wenn er Mängel arglistig verschwiegen hat.
Klingt erstmal beruhigend, doch Vorsicht: Die Arglist setzt keinesfalls betrügerische Absicht voraus. Als Immobilienverkäufer gerät man schneller in die Arglisthaftung, als man denkt - und nicht erst beim Schimmelbefall hinter der übermalten Wand. Laut Bundesgerichtshof reicht es bereits aus, dass der Verkäufer den Mangel für möglich hält und befürchtet, bei einer Offenlegung seines Verdachts einen geringeren Kaufpreis zu erzielen. Vermutet der Hausverkäufer also auch nur, dass in seiner Immobilie Asbest verbaut sein könnte, muss er den Käufer darauf hinweisen.
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte daher im eigenen Interesse nachweislich über sogenannte "versteckte Mängel" informieren und über Verdachtsmomente transparent aufklären. Der Ärger sowie die Kosten für Gerichte, Anwälte und Gutachter sind allemal höher und unangenehmer als eine Kaufpreisminderung.
Wir von Hegerich Immobilien beraten und unterstützen Sie gerne!

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