Hegerich antwortet
Die Immo-Experten-Fragen
Ihre Fragen rund um das Thema "Immobilie"
Immobilien sind ein emotionales Thema, um das sich viele Mythen ranken. Es gibt sehr viele Unklarheiten sobald es um Verkauf, Kauf, Vermietung und Mieten geht. Peter Hegerich sieht sich als kompetenten Partner, der sein breit gefächertes Fachwissen seinen Kunden vorbehaltlos zur Verfügung stellt. Sie haben Fragen rund um das Thema Immobilien - allgemeine, spezielle, ungewöhnliche, einfache oder vertrackte? Hegerich antwortet.
Frage des Monats - September 2019
Ist der Energieausweis Pflicht oder nicht? Was muss dabei beachtet werden?
Wer eine Wohnung, Haus oder sonstiges Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet, muss dem neuen Nutzer einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Schon bei der Inseratschaltung zählen Daten aus dem Energieausweis zu den Pflichtausgaben. Spätestens bei der Objektbesichtigung hat der Interessent Anspruch auf Einsicht in den Energieausweis. Und bei Vertragsabschlüssen ist den Käufern oder neuen Mietern ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises auszuhändigen.
Dies regelt die EnEV 2014 im §16, Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind lediglich denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern sowie Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden, wie zum Beispiel Ferienhäuser. Auch für Bauten mit einer speziellen Nutzung - etwa Ställe oder Gewächshäuser - ist kein Energieausweis nötig. Immobilienverkäufer und -vermieter können zwischen zwei Varianten des Energieausweises wählen. Der Bedarfsausweis ist gedacht für Wohngebäude mit bis zu 20 Wohnungen. Er bewertet das Gebäude objektiv und unabhängig von Nutzerverhalten, Witterung und Standort. Analysiert werden etwa Dämmwerte von Wänden und Fenstern oder die Effizienz der Anlagentechnik. Für neu errichtete Immobilien ist der Bedarfsausweis inzwischen verpflichtend.
Der Verbrauchsausweis hingegen beschränkt sich auf die tatsächlich verbrauchte Energiemenge für Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren. Das Ergebnis ist deshalb stark abhängig von individuellen Wohn- und Heizgewohnheiten. Eigentümer sollten zudem beachten: Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Bei der Neuvermietung lohnt sich deshalb ein Blick auf Ausstellungsdatum.
Wir von Hegerich Immobilien beraten und unterstützen Sie gerne!
