Hegerich antwortet
Die Immo-Experten-Fragen
Ihre Fragen rund um das Thema "Immobilie"
Immobilien sind ein emotionales Thema, um das sich viele Mythen ranken. Es gibt sehr viele Unklarheiten sobald es um Verkauf, Kauf, Vermietung und Mieten geht. Peter Hegerich sieht sich als kompetenten Partner, der sein breit gefächertes Fachwissen seinen Kunden vorbehaltlos zur Verfügung stellt. Sie haben Fragen rund um das Thema Immobilien - allgemeine, spezielle, ungewöhnliche, einfache oder vertrackte? Hegerich antwortet.
Frage des Monats - Juni 2020
Was passiert bei einer Scheidung mit einer gemeinsam finanzierten Immobilie?
Obwohl statistisch nach wie vor jede dritte Ehe in Deutschland geschieden wird, treffen viele Paare die finanziellen Folgen einer Trennung meist unvorbereitet. Eine gemeinsam finanzierte Immobilie macht die Scheidung definitiv komplizierter, besonders dann, wenn sich die Geschiedenen nicht einig sind, was damit geschehen soll. Ein Ehevertrag, der die Aufteilung von Gütern und Vermögen schon im Vorfeld regelt, ist hierzulande eher die Ausnahme. Meist leben deutsche Ehepaare in einer Zugewinngemeinschaft.
Heißt: Während der Ehe angeschaffte Güter, Vermögen und auch Schulden gehören gleichermaßen beiden Partnern. Bei einer Immobilie geht es aber nicht nur um die Frage, wie hoch die Schulden, die geleistete Tilgung und der Wertzuwachs der Immobilie während der gemeinsamen Jahre waren. Es geht auch darum, ob und welcher der Partner das Eigenheim weiter bewohnt, wer Kreditraten, Steuer, Versicherung und die übrigen Nebenkosten zahlt - oder ob die Immobilie im Zuge des Zugewinnausgleichs doch verkauft werden muss. Für den Erhalt einer gemeinsam finanzierten Immobilie gibt es in der Praxis eigentlich nur zwei Wege.
Möglichkeit 1: Einer der Ehepartner übernimmt das Objekt und muss künftig die gesamte Weiterfinanzierung alleine tragen.
Möglichkeit 2: Die Immobilie wird veräußert und der Gewinn geteilt.
Generell gilt: Wer eine Wohnung oder ein Haus gemeinschaftlich finanziert, sollte darauf achten, Verträge mit Tilgungsanpassung abzuschließen, damit bei einer Trennung noch Flexibilität zur Weiterfinanzierung besteht.
Wir von Hegerich Immobilien stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an!

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