Hegerich antwortet


Die Immo-Experten-Fragen

Ihre Fragen rund um das Thema "Immobilie"


Immobilien sind ein emotionales Thema, um das sich viele Mythen ranken. Es gibt sehr viele Unklarheiten sobald es um Verkauf, Kauf, Vermietung und Mieten geht. Peter Hegerich sieht sich als kompetenten Partner, der sein breit gefächertes Fachwissen seinen Kunden vorbehaltlos zur Verfügung stellt. Sie haben Fragen rund um das Thema Immobilien - allgemeine, spezielle, ungewöhnliche, einfache oder vertrackte? Hegerich antwortet.

Frage des Monats - Mai 2019

Was tun bei Mietwucher?


Vorweg: Auch in Zeiten steigender Wohnkosten ist nicht jede hohe Miete sofort unseriös. Auch bei Mieten gelten die Prinzipien der freien Marktwirtschaft und niemand ist gezwungen, einen Mietvertrag und damit die hohe Miete zu akzeptieren. Dennoch gibt es natürlich Grenzen - und zwar immer dann, wenn die Miete die ortsübliche Miete in "unangemessener" Weise übersteigt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird sehr schnell von "Mietwucher" gesprochen.

Korrekterweise muss man jedoch zwischen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher unterscheiden: Von Mietpreisüberhöhung spricht man, wenn die vereinbarte Staffelmiete um mehr als 20 Prozent die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt. Eine Mietpreisüberhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit, während der so genannte Mietwucher im Strafgesetzbuch geregelt ist. Der strafrechtliche Tatbestand des Mietwuchers liegt jedoch erst vor, wenn die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent übersteigt und zusätzlich eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, ein Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche des Mieters ausgenutzt wurde.

Im Falle einer erwiesenen Mietpreisüberhöhung muss der Vermieter mit einer Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro rechnen. Zuviel gezahlte Mieten der Vergangenheit kann der Mieter im Rahmen der ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern. Mietwucher kann darüber hinaus mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Um sich gegen eine Mietpreisüberhöhung und Mietwucher zur Wehr zu setzen, hat der Gesetzgeber einige Möglichkeiten geschaffen. Jedoch gestaltet sich die Nachweisführung oftmals recht problematisch. Betroffene sollten unbedingt fachkundigen Rat einholen und früh einen Fachanwalt für Mietrecht hinzuziehen, bevor sie auf Eigeninitiative z.B. ein teures Sachverständigengutachten in Auftrag geben.

Wir von Hegerich Immobilien beraten Sie gerne - in allen Belangen rund um die Immobilie.
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