Kappungsgrenze für Mieterhöhung – bayerische Regierung legt weiter vor
Die bayerische Landesregierung hat Ende Juli die Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen für insgesamt 89 weitere bayerische Städte und Gemeinden beschlossen. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind dort der neuen gesetzlichen Regelung entsprechend nur noch um maximal 15% innerhalb von drei Jahren zulässig. Bislang sind es 20%.
Wie die Immobilinzeitung IZ berichtet, hat Bayern hatte im Frühjahr als erstes Bundesland entschieden, von der neuen gesetzlichen Möglichkeit zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen Gebrauch zu machen. Für die Landeshauptstadt München, die von steigenden Mietpreisen besonders betroffen ist, wurde bereits im April die Kappungsgrenze eingeführt. Berlin war rund einen Monat später nachgezogen. In den meisten anderen Bundesländern ist der Auswahlprozess noch nicht abgeschlossen.
Die bayerische Landesregierung hat nun in einem zweiten Schritt nach München in 89 weiteren bayerischen Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel die Kappungsgrenze eingeführt. Die Kommunen waren nach Dringlichkeitskriterien vom Verbraucherschutzministerium und den jeweiligen kommunalen Spitzenverbänden ausgewählt worden.
Zu den Gemeinden, in denen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen zum 1. August 2013 von 20% auf 15% gesenkt wird, gehören unter anderem ein Großteil der Kommunen des Landkreises München, die Städte Bamberg, Ingolstadt, Fürth, Nürnberg, Erlangen, Regensburg, Bad Tölz, Dachau sowie Gemeinden unter anderem aus den Landkreisen Ebersberg, Erding, Fürstenfeldbruck, Freising, Landsberg am Lech und Starnberg.
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Wie die Immobilinzeitung IZ berichtet, hat Bayern hatte im Frühjahr als erstes Bundesland entschieden, von der neuen gesetzlichen Möglichkeit zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen Gebrauch zu machen. Für die Landeshauptstadt München, die von steigenden Mietpreisen besonders betroffen ist, wurde bereits im April die Kappungsgrenze eingeführt. Berlin war rund einen Monat später nachgezogen. In den meisten anderen Bundesländern ist der Auswahlprozess noch nicht abgeschlossen.
Die bayerische Landesregierung hat nun in einem zweiten Schritt nach München in 89 weiteren bayerischen Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel die Kappungsgrenze eingeführt. Die Kommunen waren nach Dringlichkeitskriterien vom Verbraucherschutzministerium und den jeweiligen kommunalen Spitzenverbänden ausgewählt worden.
Zu den Gemeinden, in denen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen zum 1. August 2013 von 20% auf 15% gesenkt wird, gehören unter anderem ein Großteil der Kommunen des Landkreises München, die Städte Bamberg, Ingolstadt, Fürth, Nürnberg, Erlangen, Regensburg, Bad Tölz, Dachau sowie Gemeinden unter anderem aus den Landkreisen Ebersberg, Erding, Fürstenfeldbruck, Freising, Landsberg am Lech und Starnberg.
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